| Bekanntmachungen |
| der Gemeinde Georgenberg |
| 05.11.2009 |
Vollzug der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 09. Februar 2004 der Gemeinde Georgenberg. Download als PDF-Dokument |
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| 29.09.2009 |
Erhebungsbogen für Baugenehmigung / Bauvorhaben
Ab dem 01.01.2010 werden sich inhaltliche Änderungen im bisherigen "Erhebungsbogen für Baugenehmigung / Bauvorhaben" und den zugehörigen "Erläuterungen" ergeben. Bitte reichen Sie ab dem 01.01.2010 nur noch die neuen Erhebungsbögen bei uns ein.
Unter der Adresse http://www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm können Sie voraussichtlich ab November 2009 Online-Erhebungsbögen abrufen.
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| 05.09.2009 |
Umsatzsteuer-Rückzahlung
Bei den seit dem 12. August 2000 erlassenen Beitrags- und Kostenerstattungsbescheiden im Bereich der Wasserversorgung wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% und dem vollen Umsatzsteuersatz von 16% bzw. seit dem 01. Januar 2007 von 19% erstattet. Die Erstattung erfolgt nur auf Antrag. Die Anträge können bis zum 31.12.2010 gestellt werden.
Hier stehen folgende Unterlagen zum Download bereit:
Georgenberger Gemeinde-Anzeiger September 2009
Antragsmuster
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| 27.05.2008 |
Für das Kalenderjahr 2007 ist wieder eine Lohnsteuer-Statistik angesagt. Deren Ergebnisse bilden unter anderem die Grundlage für die Ermittlung der Schlüsselzahlen zur Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer (Lohnsteuer). Dabei werden die Resultate der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für 2007 den Schlüsselzahlen für die Jahre 2012 bis 2014 zugrunde gelegt. Die noch festzulegenden Schlüsselzahlen für 2009 bis 2011 werden auf der Basis der Steuerstatistik 2004 ermittelt.
Die Rückgabe der Lohnsteuerkarten in Papierform an die Finanzämter hat bereits ab dem Jahr 2004 ihre Bedeutung verloren, weil diese zunehmend durch die elektronische Lohnsteuer-Bescheinigung, die der Arbeitgeber direkt dem Finanzamt übermittelt, ersetzt worden ist. Die elektronische Lohnsteuer-Bescheinigung wird jedoch in bestimmten Fällen nicht eingesetzt. Jede Lohnsteuerkarte, die nach Ablauf des Kalenderjahres 2007 nicht an das Finanzamt zurückgegeben wird, fehlt in der Statistik und damit in der Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, bedeutet also bares Geld.
Die Gemeinde Georgenberg bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Lohnsteuerkarten 2007 zurückzugeben, sofern sie diese nicht mehr für die Einkommensteuer-Veranlagung benötigen. Die Karten können entweder an die Verwaltungsgemeinschaft Pleystein, Neuenhammerstraße 1, 92714 Pleystein, geschickt werden oder in die Briefkästen an den Rathäusern in Pleystein und Georgenberg geworfen werden. |
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